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Was muss ich beim Leasing beachten?

Beim Leasing werden die Konditionen, zu denen ein Auto an einen Kunden vermittelt wird, mit einem Vertrag exakt geregelt. Da du dich mit einer Unterschrift für mehrere Jahre an dein Fahrzeug bindest, ist es umso wichtiger, diesen Leasingvertrag ganz genau zu prüfen. Was du dabei beachten solltest und warum ein unabhängiger Angebotsvergleich zur Suche nach dem besten Deal immer dazugehört, erklären wir hier.

Worauf soll ich beim Leasingvertrag achten?

Jeder Vertrag ist mit Rechten und Pflichten verbunden – das gilt natürlich auch beim Leasing. Damit du genau weißt, was dich erwartet, solltest du deinen Leasingvertrag ganz genau prüfen und dabei auf bestimmte Punkte achten. Setze dich bei Unklarheiten immer mit deinem Anbieter in Verbindung und unterschreibe den Vertrag erst, wenn alle offenen Fragen geklärt sind.

Leasingraten & Anzahlung

Leasing ist bei den meisten Anbietern sowohl mit als auch ohne Anzahlung möglich. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile: Eine Anzahlung mindert zwar die monatlichen Leasingraten, erfordert aber auch ein größeres Investment. Üblich sind Anzahlungen in Höhe von 10 bis 30 % vom Listenpreis. Ob sich eine Anzahlung für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel Budget dir zum Vertragsbeginn zur Verfügung steht.

Bevor du deinen Leasingvertrag unterschreibst, solltest du darauf achten, dass die Leasingraten im Vertrag genauso aufgeführt sind, wie es vorab mit deinem Anbieter abgesprochen wurde. Alle zusätzlichen Kosten – beispielsweise für ein zusätzliches Service-Paket oder eine Lieferung zu dir nach Hause – sollten hier ebenfalls aufgeführt werden.

Leasingfaktor

Damit du bei der Suche nach dem besten Leasingangebot eine solide Entscheidungsgrundlage hast, solltest du immer den Leasingfaktor beachten. Diese Kennzahl beschreibt das Verhältnis vom Listenpreis zur Leasingrate innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Man berechnet ihn folgendermaßen:

Leasingfaktor FormelBeim Vergleich gilt: je niedriger der Leasingfaktor, desto besser der Deal. Ab einem Wert von 1 oder darunter spricht man von einem guten Angebot. Aber auch Top-Deals mit einem Leasingfaktor unter 0,7 oder sogar 0,5 sind bei vielen Anbietern verfügbar und beim E-Auto- und Gewerbeleasing besonders verbreitet.

Fahrzeug, Lieferung & Übergabe

Neuwagen, sofort verfügbare Lagerfahrzeuge oder Gebrauchtwagen: Je nachdem, wofür du dich entscheidest, musst du bei der Unterschrift deines Leasingvertrags unterschiedliche Faktoren beachten. Unabhängig davon, für welches Fahrzeug du dich entscheidest, solltest du prüfen, ob im Vertrag exakt das Modell mit der gewünschten Ausstattung aufgeführt ist, um Überraschungen bei der Auslieferung zu vermeiden.

Bei Bestellfahrzeugen mit einer individuellen Konfiguration sollten alle Anpassungen am Wagen und der voraussichtliche Liefertermin im Vertrag erwähnt werden. Letzteres kann im Fall einer großen Lieferverzögerung wichtig werden. Bei Lagerfahrzeugen sollte stattdessen der Tag der Übergabe vertraglich festgelegt werden. Für die Überführung wird häufig eine einmalige Zusatzgebühr fällig.

Laufzeit

Beim Leasing sind Vertragslaufzeiten zwischen 12 und 48 Monaten üblich – manche Anbieter stellen dir dein Fahrzeug sogar für 60 Monate zur Verfügung. Verträge mit längeren Laufzeiten sind in der Regel auch günstiger – allerdings musst du innerhalb der Laufzeit mit einem höheren Verschleiß und damit verbundenen Wartungs- und Reparaturkosten rechnen. Leasingverträge können in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Überlege deshalb, wie lange du dich auf einen Wagen festlegen kannst, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.

Gut zu wissen:

Leasingverträge enthalten Ausstiegsklauseln, die regeln, unter welchen Umständen der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Sie legen fest, was im Fall von Zahlungsschwierigkeiten, einem Unfall mit Totalschaden oder dem Tod des Leasingnehmers passieren soll.

Risikoarmes Kilometerleasing

Beim Leasing werden die monatlichen Raten nach zwei verschiedenen Modellen berechnet: Kilometerleasing und Restwertleasing. Für die meisten Kunden lohnt sich das Kilometerleasing, bei dem im Vertrag eine feste Kilometergrenze definiert wird, die innerhalb der Laufzeit nicht überschritten werden darf. Je niedriger dieses Limit angesetzt wird, desto günstiger sind auch die Raten. Wer deutlich mehr oder weniger fährt als ursprünglich festgelegt, kann mit Rückzahlungen bzw. Nachzahlungsforderungen rechnen. Deshalb ist es wichtig, beim Vertragsabschluss das eigene Fahrverhalten gut abzuschätzen.

Gut zu wissen:

Seriöse Leasinganbieter gewähren beim Kilometerleasing in der Regel einen Kulanzrahmen von +/- 2.500 Kilometern/Jahr.

Restwertleasing ist für die meisten Kunden mit einem Risiko verbunden: Hier wird eine Schätzung des Wagenwerts zum Ende des Leasingvertrags als Basis für die Berechnung der Leasingraten benutzt. Falls die Schätzung vom tatsächlichen Marktwert abweicht, bist du zu Nachzahlungen verpflichtet. Das ist den meisten Leasingnehmern zu riskant, weshalb Restwertleasing immer seltener angeboten wird.

Nutzungsbedingungen innerhalb der Vertragslaufzeit

Innerhalb der Vertragslaufzeit trägst du als Leasingnehmer die volle Verantwortung für dein Fahrzeug. Dazu gehören eine ausreichende Versicherung, die fristgerechte Wartung und die Zahlung der Kfz-Steuer. Im Schadensfall fällt auch die Reparatur in deinen Aufgabenbereich. Ob dabei eine Werkstattbindung besteht, entnimmst du dem Leasingvertrag.

Tipp:

In einem komfortablen All-inclusive Leasingvertrag sind viele der oben genannten Leistungen bereits enthalten. Deine Leasingrate fällt zwar höher aus; dafür musst du dir keine Gedanken um hohe Nebenkosten machen.

Um sicherzustellen, dass dir während der Laufzeit keine Probleme entstehen, solltest du darauf achten, …

  • dein Fahrzeug zuverlässig zu pflegen und vorsichtig zu fahren.

  • Reparaturen in der vorgeschriebenen (Vertrags-)Werkstatt vornehmen zu lassen.

  • alle Wartungs- und Inspektionstermine pünktlich wahrzunehmen.

Beachte auch die Nutzungsbedingungen, die während der Vertragslaufzeit gelten: Lies dir deinen Leasingvertrag ganz genau durch, bevor du Änderungen an deinem Fahrzeug vornimmst oder den Wagen in die Werkstatt bringst. Dasselbe gilt bei Fahrten ins Ausland.

Was muss ich bei der Rückgabe meines Leasingwagens beachten?

Um am Ende deines Leasingvertrags nicht von Nachzahlungen und zusätzlichen Kosten überrascht zu werden, solltest du dich schon im Voraus über die Rückgabebedingungen informieren. Das bezieht sich nicht nur auf den Termin, sondern auch auf den Zustand, in dem sich dein Fahrzeug befindet. Bei der Rückgabe deines Wagens steht aus diesem Grund auch eine Begutachtung an. Typische Gebrauchsspuren und Abnutzungen sind für die meisten Anbieter kein Problem. Wer für die Beseitigung der Schäden die Verantwortung trägt, wird im Leasingvertrag festgelegt.

Beim Kilometerleasing wird geprüft, wie viele Kilometer du innerhalb der Laufzeit zurückgelegt hast. Beim Restwertleasing wird der aktuelle Fahrzeugwert ermittelt. Wann Nachzahlungen fällig werden, ist im Leasingvertrag geregelt. Je genauer die Rückgabebedingungen formuliert sind, desto weniger Konfliktpotenzial besteht.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.