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Leasing steuerlich absetzen: Was muss ich beachten bei Privat- und Gewerbeleasing?

Wer ein Fahrzeug least, profitiert mitunter von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Doch nicht jeder kann sein Leasing von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist ein Leasingvertrag im Rahmen einer gewerblichen Nutzung. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen müssen jedoch einiges beachten. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema und verraten dir unter anderem, wie sich eine private Nutzung dennoch mit Gewerbeleasing vereinbaren lässt. Hinweis: GoLeasy ist keine Steuerberatung und übernimmt keine Gewähr für die im Artikel enthaltenen Angaben.

Leasingrate von der Steuer absetzen bei Privatleasing

Als Privatperson darfst du die Leasingkosten nicht direkt von der Steuer absetzen. Das gilt auch dann, wenn du den Wagen für die tägliche Strecke zur Arbeit und zurück nutzt. Allerdings bietet sich in diesem Fall mit der sogenannten Entfernungspauschale eine Alternative, durch die du die Kosten für dein privates Leasingfahrzeug zumindest anteilig indirekt doch wieder steuerlich geltend machen kannst (siehe weiter unten).

Entfernungspauschale beim Leasing: Geschäftsfahrten mit privatem PKW geltend machen

Arbeitnehmer - aber auch Selbstständige - können geschäftliche Fahrten mit dem privaten PKW steuerlich geltend machen. Ob es sich dabei um ein geleastes Fahrzeug handelt oder ein gekauftes, ist nicht relevant.

Pro gefahrenen Kilometer bist du berechtigt, 0,30 € von der Steuer abzusetzen. Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist immer die kürzeste Strecke zur Arbeitsstätte heranzuziehen. Seit 2022 gilt für Fernpendler sogar eine höhere Pauschale. Demnach darfst du nun ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent steuerlich geltend machen.

Ausnahme:

Ist der Weg von deinem Zuhause zur Arbeitsstelle über eine längere Strecke wesentlich schneller zurückzulegen, darfst du auch diese als Grundlage für die Entfernungspauschale beim Finanzamt angeben.

Dazu musst du genau Buch führen, wann du wie weit gefahren bist. Die benötigten Aufzeichnungen enthalten ähnliche Angaben wie in einem Fahrtenbuch. Dazu gehören:

  • Datum

  • Anzahl der gefahrenen Kilometer pro Fahrt (hin und zurück)

  • Ziel

  • geschäftlicher Grund der Fahrt

  • besuchte Personen

Gut zu wissen:

Du kannst auch die tatsächlich entstandenen Kosten pro Kilometer berechnen und steuerlich geltend machen, statt der pauschalen 30 Cent. Auch hierfür sind entsprechende Nachweise unbedingt erforderlich. Das bedeutet, dass du dadurch deine Leasingkosten dennoch indirekt von der Steuer absetzen kannst, nämlich indem du anhand der monatlichen Leasingrate und der vereinbarten jährlichen Fahrleistung berechnest, wie viel du für einen gefahrenen Kilometer zahlst.

Für gewerbliche Leasingnehmer ist das Leasing normalerweise steuerlich vorteilhaft, weswegen sich vor allem Unternehmer und Selbstständige häufig für einen Leasingvertrag entscheiden.

Welche Kosten kann ich beim Gewerbeleasing von der Steuer absetzen?

Beim Gewerbeleasing kannst du nicht nur die monatlichen Leasingraten steuerlich geltend machen, sondern auch weitere anfallende Kosten. Dazu gehören in der Regel:

  • Sonderzahlungen

  • Versicherungen

  • Räderwechsel

  • Reparaturen 

  • Wartung und Inspektion

Wird das Fahrzeug ausnahmslos betrieblich genutzt, kannst du 100 % der Leasingkosten von der Steuer absetzen. Die Realität sieht häufig jedoch anders aus, denn die private Nutzung - zumindest bis zu einem gewissen Grad - ist oft unumgänglich. Diese Fahrten werden vom Finanzamt als geldwerter Vorteil angesehen und sind daher steuerpflichtig.

Es gibt 2 Arten, private Fahrten mit dem Dienstauto zu versteuern:

  • 1 Prozent Regelung

  • Fahrtenbuch 

Leasing steuerlich absetzen mit der 1 Prozent Regelung

Die 1 Prozent Regelung richtet sich sowohl an Selbstständige als auch an Arbeitnehmer, die einen geleasten Firmenwagen privat nutzen dürfen. Dabei wird pro Monat pauschal 1 % des Bruttolistenpreises des Leasingautos als sogenannter geldwerter Vorteil zu deinem Bruttogehalt hinzugerechnet und im Rahmen der Lohnsteuer versteuert.

Merke:

Mit der 1 Prozent Regelung sind alle Urlaubsfahrten sowie alle alltäglichen Privatfahrten vollständig abgegolten.

Kommen in einem Unternehmen emissionsarme oder -freie Dienstautos zum Einsatz, bringt diese Entscheidung steuerliche Vorteile mit sich. Seit dem 01.01.2019 werden für Elektrofahrzeuge bzw. Plug-in-Hybride lediglich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises zur Berechnung des geldwerten Vorteils angesetzt. Bei vollelektrischen Fahrzeugen ohne Kohlendioxidemission und mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € gilt seit dem 01.01.2020 sogar die noch günstigere 0,25 Prozent Regelung.

Leasing steuerlich absetzen mit einem Fahrtenbuch

Wer die 1 Prozent Regelung und damit eine pauschale Versteuerung umgehen möchte, entscheidet sich oftmals für das Führen eines Fahrtenbuchs. Bedenke jedoch, dass auch hier strenge Vorschriften gelten. Nur so stellst du sicher, dass die Aufzeichnungen überhaupt vom Finanzamt anerkannt werden.

Die Angaben in einem Fahrtenbuch umfassen:

  • Datum und Uhrzeit der Fahrt

  • Kilometerstand

  • Zweck der Fahrt

  • besuchter Kunde / Geschäftspartner

In jedem Falle müssen sich die privaten Fahrten von den geschäftlichen trennen lassen und im Bedarfsfall auch nachvollzogen werden können.

Wichtig:

Die Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch müssen so gestaltet sein, dass sie niemand im Nachhinein ändern kann. Deswegen werden Formate wie Excel-Tabellen o.ä. im Allgemeinen nicht akzeptiert. Mittlerweile gibt es anerkannte Fahrtenbuch-Apps, zum Beispiel von Vimcar, die diese Aufgabe massiv erleichtern.

Anhand der Informationen im Fahrtenbuch lässt sich dann der Anteil an privaten Fahrten mit dem Dienstwagen ermitteln und im Anschluss als geldwerter Vorteil entsprechend versteuern. Diese Methode eignet sich in der Regel für alle, die ihren Firmenwagen selten zu privaten Zwecken nutzen. Bei intensiver privater Nutzung kann es sein, dass sich die 1 Prozent Regelung als steuerlich vorteilhafter erweist.

Leasing Umsatzsteuer - Erstattung der gesamten Umsatzsteuer möglich

Auf die monatlichen Leasingraten eines Fahrzeugs fällt eine Umsatzsteuer an. Freiberufler und Gewerbetreibende können diese in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Achte unbedingt darauf, dass du die Umsatzsteuer auf Sonderzahlungen und monatliche Raten ordnungsgemäß ausweist.  So bekommst du vom Finanzamt entweder die komplette Umsatzsteuer erstattet oder sie wird mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnet.

Hinweis:

Der im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelte Wert ist ein Nettowert. Nach der 80/20-Regelung musst du auf 80 Prozent dieses Betrags Umsatzsteuer zahlen, weswegen du im Endeffekt doch wieder nicht die gesamte Umsatzsteuer erstattet bekommst.

Was muss ich beachten, wenn ich Leasingraten steuerlich absetzen möchte?

Wahrscheinlich hast du bereits gemerkt, dass das Feld rund ums Thema Leasing und Steuern recht komplex ist. Daher ist es besonders wichtig, sich mit den aktuell geltenden Regelungen intensiv auseinanderzusetzen.

Entscheidest du dich dann für ein Gewerbeleasing, kannst du die anfallenden Kosten sowie die zu erwartenden steuerlichen Vorteile genau berechnen und zueinander ins Verhältnis setzen. Gut informiert, nutzt du so gewisse Handlungsspielräume und holst das Maximum aus der steuerlichen Situation heraus. Wer etwa eine relativ kurze Leasinglaufzeit und damit einhergehend in der Regel höhere Leasingraten wählt, kann beim Gewerbeleasing relativ hohe Summen von der Steuer absetzen. Auf der anderen Seite können hohe Ausgaben jedoch die Liquidität beeinflussen. Prüfe deswegen alle Gegebenheiten im Vorfeld genau und rechne alle Optionen durch, um auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen festzulegen.

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