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Geleastes Auto verkaufen

Dein bisheriges Leasingfahrzeug ist auf einmal zu klein, die elektrische Reichweite genügt nicht mehr, weil du auf einmal pendeln musst oder es gefällt dir schlicht und einfach nicht mehr? Kein Problem, wenn der Leasingvertrag sowieso ausläuft. Doch was tun, wenn sich die Leasinglaufzeit noch nicht dem Ende neigt? Eventuell möchtest du in diesem Falle dein geleastes Auto verkaufen, doch Vorsicht: Hierbei gilt es einiges zu beachten. Nur in wenigen Fällen ist ein Verkauf überhaupt möglich. Erfahre in diesem Artikel, unter welchen Umständen du ein geleastes Auto verkaufen darfst und welche Alternativen du hast.

Kann ich ein geleastes Auto verkaufen?

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: nein. Du kannst ein geleastes Auto nicht verkaufen, da du als Leasingnehmer zwar Besitzer des Fahrzeugs bist, nicht aber dessen Eigentümer. Mit deinen monatlichen Leasingraten zahlst du lediglich für die Nutzung des Wagens, Eigentümer aber bleibt der Leasinggeber / die Leasinggesellschaft.

Gut zu wissen:

Eine Ausnahme bildet das sogenannte Leasing mit Kaufoption. Hierbei zahlst du wie gewöhnlich eine monatliche Leasingrate, kannst dich am Vertragsende jedoch entscheiden, ob du das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben möchtest oder es lieber erwirbst. Diese Option muss jedoch vor Vertragsabschluss im Leasingvertrag festgehalten werden (Ankaufsrecht).

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Buyout, bei dem du das Fahrzeug zum aktuellen Restwert auslöst. Anschließend bist du der rechtmäßige Eigentümer und kannst das Auto auch verkaufen.

Möchtest du dein Leasingauto loswerden, gibt es aber noch einige andere Möglichkeiten, um aus dem Leasingvertrag auszusteigen.

Leasingvertrag vorzeitig kündigen

Diese Option gestaltet sich nicht selten schwierig, denn der Leasinggeber hat per se kein Interesse daran, dass du als Leasinggeber den Vertrag vorzeitig beendest. In jedem Falle musst du dessen Einverständnis für eine Kündigung einholen, verpflichtet ist er dazu nämlich nicht.

Achtung:

Anders verhält sich die Sache freilich, wenn ein sogenannter kündbarer Leasingvertrag abgeschlossen wurde. Hier vereinbaren Leasinggeber und -nehmer bereits vor Vertragsabschluss bestimmte Konditionen für eine eventuelle vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags.

Stimmt der Leasinggeber einer vorzeitigen Kündigung zu, ist das im Normalfall mit hohen Kosten verbunden. Der Leasinggeber nämlich würde dabei ein Verlustgeschäft machen.

Leasingübernahme als Alternative zur Kündigung

Als kostengünstiger und praktikabler hat sich hingegen die sogenannte Leasingübernahme erwiesen. Hierbei wechselt der ursprüngliche Leasingnehmer innerhalb der Vertragslaufzeit und eine andere Person übernimmt den laufenden Vertrag inklusive aller geltenden Bedingungen, wie noch zu zahlenden Leasingraten und erhält im Gegenzug das Nutzungsrecht für den Wagen.

Möchtest du also deinen Leasingwagen nicht länger behalten, kannst du aktiv nach einem Nachfolger suchen. Entsprechende Angebote findest du auf speziellen Plattformen. Beachte jedoch, dass auch hier der Leasinggeber sein Einverständnis erklären muss, bevor du dich auf die Suche nach einem geeigneten Nachfolger machst.

Tipp:

In unserem Ratgeberartikel “Leasing vorzeitig beenden” erklären wir ausführlich, welche weiteren Optionen du hast und wann eine Kündigung des Leasingvertrags doch möglich ist.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
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**** Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Ein Monat entspricht einem Zeitraum von 30 Tagen; zzgl. einmalig 0,00 - 199,00 EUR Startgebühr. Abhängig von ausgewählter Vertragsoption gilt eine bindende Mindestlaufzeit von 30 Tagen, 6 Monaten oder 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag immer automatisch um jeweils weitere 30 Tage. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit durch Rückgabe seines Fahrzeugs an einer SIXT Station ordentlich zu kündigen. Die Fahrzeugrückgabe an einer SIXT Station gilt dabei als ordentliche Kündigung des bestehenden Vertrags mit Wirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit zum Ende der am jeweiligen Rückgabedatum laufenden 30-Tages-Abrechnungsperiode. Eine Kündigung des Vertrages durch SIXT ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und beendeter Mindestlaufzeit möglich. Lieferungen werden mit einer einmaligen Servicegebühr von 199,00 EUR verarbeitet. Es gelten die Anmietinformationen, die SIXT+ AGB sowie die Allgemeinen Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co Autovermietung KG.